Sex im Ausland. Wo fängt er an, was ist gesetzlich erlaubt und was wird bestraft?

  • In Burundi gilt es als verräterisches Zeichen für Ehebruch die Frau eines anderen Mannes zu küssen. Dem Küsser wird zur Strafe die Unterlippe abgeschnitten.
  • Analverkehr zwischen heterosexuellen Paaren ist in Großbritannien gesetzeswidrig, aber zwischen homosexuellen Paaren seit 1967 erlaubt.
  • Sex in der Ehe ist in Washington D.C. nur zwischen Ehepartnern und ausschließlich in der Missionarsstellung erlaubt.

Diese drei Beispiele stehen stellvertretend für viele und sind wahllos dem Dr. Sommer Artikel "Die verrücktesten Sex- Gesetzte der Welt" entnommen. Wers genauer wissen will, dem empfehle ich einen Klick hierhin.

Früher hätte man sich in unseren Breitengraden bei Erlangen dieses Wissens vielleicht an die Stirn getippt und weggedreht, sich vielleicht auch amüsiert.

Spätestens seit Marcel W. können wir beides nicht mehr, müssen wir uns vor Antritt einer Reise in fremde Kulturen auch damit befassen. Und nicht nur wir, sondern auch unsere jugendlichen Kinder, denen ein Flirt mit Kuss meines Erachtens nach zusteht. Jungen wie Mädchen…

6 Antworten zu “Sex im Ausland. Wo fängt er an, was ist gesetzlich erlaubt und was wird bestraft?”

  1. Manuel Wolff sagt:
    www.gravatars.com

    Entschuldigung mal, das ist Blödsinn.

    In Deutschland sind sexuelle Handlungen mit 13-jährigen und erst Recht gegen ihren Willen auch nicht erlaubt. Da ist die Türkei wirklich nicht viel anders und es geht nicht um Inland/Ausland.

    Dieser Marco W. Fall regt mich insofern auf, dass er nur genutzt wird, um Schlagzeilen zu machen und es gar nicht um die Beteiligten geht – die sind nämlich allesamt Opfer.

    Meine Meinung zu dem Fall steht hier: http://www.uiuiuiuiuiuiui.de/?p=1422

    Dass in England heterosexuelle Paare, die Analverkehr haben und in Washington unverheiratete sexuell aktive nichtgerichtlich belangt werden, dürfte Dir auch klar sein.


    Flocke sagt:

    Bevor Du Dich hier aufregst, solltest Du genauer lesen.

    Kroetengruen.de ist kein politisches Blog. Ansatzweise thematisiert wurde hier lediglich die unterschiedliche Gesetzeslage zum Thema Sex -und seiner Varianten- unter globalen Gesichtspunkten.

    Es geht hier nicht um Schuld oder Unschuld des Marco W., die kann ich auch nicht beurteilen, sondern lediglich um die Möglichkeit das jeder in diese, aber auch in Charlottes, Situation kommen kann. Deswegen ist es wichtig, sich mit derartigen Gesetzen vor einer Reise ins Ausland auseinander zu setzen und auch mit unseren jugendlichen Kindern darüber zu reden.

    Der Fall Marco W. diente lediglich als aktuelles und allgemein bekanntes Beispiel.

    Im Übrigen behauptest Du in Deinem Kommentar, es ginge in diesem Fall nur um die Schlagzeilen. Ich sehe das anders. Politisch nämlich. Aber dazu werde ich mich hier nicht äußern. Eben weil dies kein politisches Blog ist.

  2. senderin sagt:
    www.gravatars.com

    Das wesentliche Problem im Fall Marco W. ist doch gar nicht mal, ob er dem Mädchen nun etwas angetan hat oder nicht. Das können wir alle nicht beurteilen. Der eigentlich Skandal liegt darin, dass er nun schon 7 Monate im Gefängnis sitzt, ohne dass ein Urteil gefällt wurde. Das würde in Deutschland nicht passieren, weil man anders damit umgeht.

    Flocke sagt: Danke für Deinen Standpunkt.

  3. Josie sagt:
    www.gravatars.com

    Um mal nützliche Informationen an den Mann oder die Frau zu bringen, verweise ich mal auf die Seite, die da angibt, ab welchem Alter in welchen Land Fünf+Eins erlaubt ist.

    Flocke sagt:
    Ein schöner Link. Danke!

  4. Falk sagt:
    www.gravatars.com

    @ Manuel Wolff:

    “Dass in England heterosexuelle Paare, die Analverkehr haben und in Washington unverheiratete sexuell aktive nichtgerichtlich belangt werden, dürfte Dir auch klar sein.”

    In Amiland werden solche abstrusen Gesetze durchaus durchgesetzt. Siehe auch z.B. den Fall, dass sich ein bekannter Schauspieler wg. Oralsex mit einer Prostituierten zu verantworten hatte.

  5. Manuel Wolff sagt:
    www.gravatars.com

    Oralsex mit einer Prostiierten hat weder mit heterosexuellen Paaren die Oralsex haben zu tun, noch damit, dass unverheiratete Paare nicht sexuell aktiv sein dürften. Das ist alles Quatsch.

    Es hat nur damit zu tun, dass in den meisten Staaten der USA die Prostitution, vor allem die Straßenprostitution verboten ist, was aber nichts besonderes ist.

    Wie Josies link schön zeigt, ist das “age of consent” in Washington, USA 16 bzw. 18. Und zwar auch für gleichegschlechtlichen Sex. Allerdings dürfen in Washington Homosexuelle Paare nicht heiraten, also düren sie sehr wohl unverheiratet sexuell aktiv sein.

    Wenn Du mit dem Schauspieler Hugh Grant meinst, der musste sich nicht wegen Oralsex verantworten und auch nicht weil es mit einer Prostituierten war, sondern weil er es in der Öffentlichkeit getan hat, “misdemeanour lewd conduct in a public place”.

  6. Falk sagt:
    www.gravatars.com

    Den meinte ich :cool: … das hatte ich dann wohl nicht mehr so genau in Erinnerung :cool:

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